Gemeinnützigkeit

Brasilienhilfe Manfred Göbel e.V.

Die Brasilienhilfe Manfred Göbel e.V. ist wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und der Entwicklungshilfe nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Ingolstadt StNr 124/107/31353, vom 12.09.2025 für den letzten Veranlagungszeitraum 2022 - 2024 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung gemeinnütziger Zwecke in der Entwicklungszusammenarbeit und in der Entwicklungshilfe verwendet wird.